Noch Fragen?
Es gibt Fragen, die werden der Feuerwehr immer wieder gestellt. Aus diesem Grund wollen wir hier einige der häufig gestellten Fragen auflisten und natürlich auch die entsprechenden Antworten geben.
Wie der Name schon sagt, sind bei einer Berufsfeuerwehr die Feuerwehrleute hauptamtlich angestellt während sie bei einer Freiwilligen Feuerwehr freiwillig in ihrer Freizeit tätig sind. Die Feuerwehr Albstadt ist eine Freiwillige Feuerwehr und somit setzt sich ihre Mannschaft aus Albstädterinnen und Albstädtern zusammen, die neben ihrem normalen Beruf wie z.B. Schlosser, Physiotherapeut, Umweltingenieur, Polizist oder Schreiner im Einsatzfall zum Gerätehaus fahren, um dort die Autos zu besetzen und den Einsatz abzuarbeiten. Danach kehren sie wieder an ihren Arbeitsplatz zurück.
Nein, grundsätzlich nicht. Wir sind ehrenamtlich tätig und investieren unsere Freizeit für den Feuerwehrdienst. Ausnahmen sind festangestellte Feuerwehrleute, wie z.B. Gerätewarte in Städten mit einem großen Fuhrpark, oder Wehrführer und Jugendwarte die für ihre vielen auch öffentlichen Termine eine Aufwandsentschädigung bekommen.
Nein, da die Feuerwehr Albstadt eine Freiwillige Feuerwehr ist, kommen die Feuerwehrleute nur zum Gerätehaus wenn ein Einsatz gemeldet wurde.
Es kommt durchaus, geraden an Wochentagen während der Arbeitszeiten vor, dass nicht genügend Feuerwehrleute zum Einsatz kommen. Dann kann der Einsatzleiter, eine Nachbarwehr nachalarmieren, die dann kurze Zeit später am Einsatzort eintrifft und die Albstädter Kameraden unterstützt.
Auch dafür gibt es eine Regelung. Meldet sich in einem bestimmten Zeitfenster nach der Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle in Aschaffenburg kein besetztes Fahrzeug, wird automatisch die Nachbarwehr alarmiert.
Die Anzahl der eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge richtet sich grundsätzlich nach der Alarmmeldung die durch die Integrierte Leitstelle erfolgt. Um keine wertvolle Zeit für Nachalarmierungen zu vergeuden, geht man zunächst vom größtmöglichen Einsatzszenario aus. Da sich der Umfang eines Einsatzes oft erst an der Einsatzstelle beurteilen lässt, kann es sein, dass mehr Einsatzfahrzeuge und -kräfte an der Einsatzstelle eintreffen als benötigt.
Viele Autofahrer fahren nachts schneller und weniger aufmerksam als am Tag. Damit steigt generell das Unfallrisiko. Die Feuerwehr ist gesetzlich nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, anderen Verkehrsteilnehmern kenntlich zu machen, dass sie sich auf einer Einsatzfahrt befinden. Dafür reicht das Blaulicht nicht aus. Nur mit Martinshorn und Blaulicht hat die Feuerwehr Sonder- und Wegerechte, die ihr z.B. gestatten eine rote Ampel zu überfahren.
Sonderechte nach § 35 StVO: Befreiung von allen oder bestimmten Vorschriften der StVO / keine bestimmte Kennzeichnung
Wegerecht nach § 38 StVO: alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben unverzüglich freie Bahn zu schaffen / Blaulicht und Einsatzhorn
In der Anfangsphase eines Einsatzes werden oftmals viele Einsatzkräfte gleichzeitig benötigt, um zum Beispiel Gerätschaften in Stellung zu bringen, Schlauchleitungen zu verlegen oder die Einsatzstelle zu sichern oder auszuleuchten. Während des Abarbeitens des Einsatzes können oftmals nur einige wenige Feuerwehrleute an der eigentlichen Einsatzstelle arbeiten (z.B. bei einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person). Die übrigen Feuerwehrleute stehen dann in Bereitschaft. In der Endphase, bei Rückbau- und Aufräumarbeiten, werden dann wiederum viele Einsatzkräfte benötigt um die Einsatzstelle schnellstmöglich wieder freizugeben.
Der Feuerwehr ist es lediglich erlaubt eine Straße voll zu sperren und nicht den Verkehr zu regeln. Diese Aufgabe kann nur die Polizei übernehmen bzw. an einen Feuerwehrmann ausdrücklich übergeben. Da die Sicherheit der Feuerwehrleute an einer Einsatzstelle die höchste Priorität hat, lässt es sich oftmals nicht verhindern, dass der Straßenverkehr behindert wird.
Grundsätzlich ist ein freiwilliger Feuerwehrmann immer im Dienst, 24 Stunden, 365 Tage im Jahr. Sobald er alarmiert wird ist er verpflichtet an dem Einsatz teilzunehmen. Natürlich muss jeder Feuerwehrmann selbst entscheiden, ob er in der Lage ist an einem Einsatz teilzunehmen. Gründe für das Fernbleiben können unter anderem, Krankheit, Abwesenheit an einem weit entfernten Ort, die alleinige Aufsichtspflicht für seine Kinder, andere verantwortungsvolle Aufgaben, oder das nicht gestatten des Arbeitgebers sein.
Die Freiwillige Feuerwehr Albstadt trifft sich jeden Freitagabend um 19:00 Uhr zum Übungsdienst im Feuerwehrgerätehaus. Inhalte der Dienstabenden sind unter anderem, Löscheinsatzübungen, Retten von eingeklemmten Personen, Fahrzeugkunde, Stich und Bunde, Erste Hilfe, Eisrettung, Absichern von Unfallstellen, Atemschutz, Leitern, Seelsorge, Hubwerkzeuge, Seilwinde, Motorsägen, Sport, Begehungen und Einsatzübungen in größeren Objekten wie Dalberghof, Landwirtschaftliche Anlagen oder Kindergarten u.v.m. Dabei wird auf eine gute Ausgewogenheit zwischen theoretischen und praktischen Diensten geachtet.
Im Einsatzfall alarmiert die Integrierte Leitstelle (ILS) in Aschaffenburg die Feuerwehr Albstadt über Sirene und Funkmeldeempfänger. Diese umgangssprachlich genannten Pieper sind kleine meist am Gürtel getragene Funkempfänger, die im Einsatzfall piepen bzw. vibrieren. Danach kommt eine Durchsage von der ILS mit einem Einsatzstichwort. Leider ist diese oftmals bedingt durch die plötzliche Alarmierung nicht immer klar verständlich, sodass der Feuerwehrmann bis zum Eintreffen am Feuerwehrgerätehaus nicht weiß, um was für einen Einsatz es sich handelt.