Mit diesem Text eines Schreibens vom 9. November 1880 des ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Albstadt an die Gemeindeverwaltung beginnt eine Akte des ehemaligen Bezirksamtes Alzenau, die sich nun im Staatsarchiv Würzburg befindet und Auskunft über das Feuerlöschwesens in der Gemeinde Albstadt vom Tag der Gründung eines Vereins zum Brandschutz im Ort gibt.
Nähere Einzelheiten über den Zustand der Feuerlöscheinrichtungen in der Gemeinde Albstadt vor 125 Jahren vermittelt uns ein Bericht des Feuerwehr-Kreisausschußmitglieds Bauerschubert, Schöllkrippen, den dieser anläßlich einer „ vorgenommenen Visitation und Inspektion der Feuerlöschanstalten und Feuerwehr“ im Jahre 1881 verfaßte.
„Die Gemeinde Albstadt hat 501 Einwohner. An Löschgeräten besitzt dieselbe eine vierrädrige, noch gut brauchbare Druckspritze älterer Construktion mit 25 Meter Schläuchen und den zur Spritze gehörigen kleineren Werkzeugen als Hauer, Jungen, Schraubschlüsseln und Schlauchschraubschlüsseln. Spritze und Schläuche sind mit dem Namen der Gemeinde nicht bezeichnet. Die Schläuche werden richtig getrocknet, einfach gerollt und in der Spritzenkiste aufbewahrt.
Vorhanden sind eine Anstelleiter mit Unterstützungsstangen, zwei Anstelleitern ohne solche, ferner zwei Tauenhaltern, die erforderliche Anzahl von Pech-Lampen und Fackeln und Feuereimern. Ein eigenes Feuerhaus ist eben im Baue begriffen. Zur Zeit werden sämtliche Geräthe aufbewahrt in einer gedeckten mit Lattengitter abgeschlossenen Halle eines Nebengebäudes des Schulhauses.
Die Wasserverhältnisse im Falle eines Brandes sind gut. Es sind vorhanden zwei Gemeindebrunnen nämlich ein Pump- und ein Schöpfbrunnen, viele
Privatbrunnen und hinter dem Ort fließt ein ziemlich wasserreiches Bächlein.“
Es bleibt anzumerken, daß die Schule 1881 bereits im ehemaligen Dalberg’schen Gutshaus nahe der Kirche untergebracht war. Das erste „Spritzenhaus“ war demnach ein Holzschuppen an diesem Gebäude, das wohl seinerzeit dem Leichenhausbau weichen mußte.
Aus dem Bericht ist weiter zu erfahren, daß der Wachdienst „ für gewöhnlich“ von der Tag- und Nachtwache des Ortes besorgt wurde. „ Bei sehr strenger Kälte und zur Erntezeit werden zwei Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr beordert, Wache zu halten“, heißt es im Visitationsbericht des Jahres 1881 weiter.
Die Freiwillige Feuerwehr Albstadt zählte bei der Gründung bereits 53 Mitglieder.
Kommandant: | Peter Jung |
Adjudant: | Johann Karl Kempf |
Zeugwart: | Wilhelm Kunzmann |
Signalist: | Johann Und Emil Hofmann |
Trommler: | Julius Kempf |
Steiger-Zugführer: | Konrad Schneider |
Steiger-Rottenführer: | Andreas Dey |
Spritzen-zugführer: | Konrad Hofmann |
Spritzen-Rottenführer: | Anton Freund. |
Um das Andenken derer festzuhalten, die vor 125 Jahren erste in die Reihen der Freiwilligen Feuerwehr eintraten, seien ihre Namen hier aufgeführt. Außer den bereits genannten Männern gehörten der Freiwilligen Feuerwehr am 9. November 1880 an:
Peter weckmann, Peter Stenger, Konrad Wissel, Heinrich Schneider, Emil Hofmann, Michael Bohländer, Karl Heilmann, Johann Sippel, Eduard Antoni, Adam Michael Reus, Eduard Schneider, Karl Schneider, Leo Weckmann, Emil Höfler, Ferdinand Reus, Josef Dey, Johann Schneider, Ludwig Rossmann, Georg Kreis, Ferdinand Hofmann, Adam weigand, Sebastian Grimm, Sigmund Höfler, leo Weigand, Karl Stenger II, Leonard Stenger, Johann Kreis, Friedrich Reus, Adam Ulrich, Emil Kunkel, Konrad Schilling, Michael Fleckenstein, Heinrich Denk, Adam Schilling, Theodor kunkel, Johan Lorenz Dey, Johan Kreß, Franz Ad. Reus, Heinrich Dey, Johan Gyron, Georg Rossmann und Adam Gregor Hofmann.
Nicht nur, dass der Feuerwehrmann freiwillig Dienst tat und zu Übungen, wie auch zum Ernstfall ausrückte; er musste auch noch Beiträge bezahlen. Diese und freiwillige Spenden dienten der Ergänzung der Feuerwehrausrüstung. Die Gemeinden hatten in den vergangenen Jahrzehnten nicht viel frei verfügbare Mittel. Ohne Beiträge hätte die Freiwillige Feuerwehr vermutlich niemals so recht einsatzfähig sein können.
Bis sich um die Mitte des 19. Jahrhunderts der Gedanke , zwecks örtlichem Brandschutz Vereine bilden, allgemein durchsetzte, galt die Bekämpfung des Feuers in den Gemeinden und Dörfern als allgemeine Bürgerpflicht. Das war in Albstadt nicht anders. Sogenannte Feuerläufer mussten nachbarliche Löschhilfe herbeiholen. Für die Ortschaft waren einzelne Rottführer aufgestellt. Die Brandbekämpfung leitet der Gemeindevorsteher, zumindest bis die Polizei bei größeren Bränden das Kommando übernahm.
Blättern wir einmal in den Protokollbüchern und Gemeinderechnungen für die Jahre kurz vor Gründung der Wehr.
„ Bei der heutigen Sitzung stellte der Gemeindebevollmächtigte Lorenz Kronenberger dahier, bei dem die Feuereimer in Verwahrung sind, den Antrag, es müssten mehrere Feuereimer einer Reparatur unterzogen werden. Man verfügte sich daher an Ort und Stelle und sortierte sämtliche Feuereimer und fand auch wirklich, dass mehrere einer durchgreifenden Reparatur bedürfen. Gemeindepfleger erhielt somit den Auftrag, die ausgelesenen schadhaften Eimer recht bald reparieren zu lassen. Sonst kam nichts vor. Zur Beglaubigung: L. Schneider, Gemeindevorsteher, Hofmann, Gemeindebevollmächtigter, Andr. Stenger, Gemeindebevollmächtigter.“
„Bei der heutigen Sitzung der Gemeindeverwaltung trägt Vorsteher vor, es wäre wünschenswert, wenn die hiesige Gemeinde eine Feuerspritze für sich alleine hätte, man wolle sich deshalb mit der Gemeinde Michelbach über die alte Spritze, welche man gemeinschaftlich bisher hatte, einigen und dann über die Anschaffung einer neuen Spritze weitere Beratung pflegen.“
„In der heutigen Sitzung der Gemeindeverwaltung wurde beschlossen, dass ein Antrag an das Königliche Bezirksamt wegen der Verlassung der mit Michelbach gemeinschaftlichen Feuerspritze gestellt werden soll, damit die hiesige Gemeinde eine selbständige Spritze erhalte. Der Gesamtgemeinde wurde dieser Antrag vorgestellt und sämtliche sind hiermit einverstanden. Zur Beglaubigung die Gemeindeverwaltung
Rossmann, Vorsteher; Kronenberger, Weckmann, Schneider, Gemeindebevollmächtigte; Rossmann, Gemeindepfleger.“
Über bedeutsame Entscheidungen der Gemeinde wurde bis teilweise in den Anfang des 20. Jahrhunderts die sogenannte Gemeindeversammlung einberufen, wobei jeder Bürger ( das waren in erster Linie die in die Nachbarschaft aufgenommenen Männer) ein Stimmrecht hatte.
„Auf geehrte Zuschrift des Königlichen Bezirksamtes vom 15. d. Mts. Nr. 625, „ Anschaffung einer Feuerspritze betr.“ Versammelte sich heute auf erfolgte Bekanntmachung die hiesigen Ortsnachbarn um über die Anschaffung einer Feuerspritze Beschluß zu fassen. Die Gemeindeverwaltung hat in ihrer Sitzung vom 10 Oktober einen Beschluß dahin gefasst, dass für die hiesige Gemeinde, nachdem die mit der Gemeinde Michelbach gemeinschaftliche Feuerspritze jener Gemeinde gegen eine Herauszahlung von 6 Gulden als alleiniges Eigentum zufiel, eine Feuerspritze anzuschaffen sei. Die Kosten hierfür sollen aus der Gemeindekasse entnommen werden. Von 86 stimmberechtigten Nachbarn waren 53 anwesend. Sie sprachen sich durch Unterschrift einmütig für die Beschaffung aus.“
„Auf geehrte Zuschrift des Königlichen Bezirksamtes vom 15. d. Mts. Nr. 625, „ Anschaffung einer Feuerspritze betr.“ Versammelte sich heute auf erfolgte Bekanntmachung die hiesigen Ortsnachbarn um über die Anschaffung einer Feuerspritze Beschluß zu fassen. Die Gemeindeverwaltung hat in ihrer Sitzung vom 10 Oktober einen Beschluß dahin gefasst, dass für die hiesige Gemeinde, nachdem die mit der Gemeinde Michelbach gemeinschaftliche Feuerspritze jener Gemeinde gegen eine Herauszahlung von 6 Gulden als alleiniges Eigentum zufiel, eine Feuerspritze anzuschaffen sei. Die Kosten hierfür sollen aus der Gemeindekasse entnommen werden. Von 86 stimmberechtigten Nachbarn waren 53 anwesend. Sie sprachen sich durch Unterschrift einmütig für die Beschaffung aus.“
Vom unterzeichneten Commandanten wird hiermit gehorsamst Bericht erstattet, daß sich am 6ten d.M. in Gegenwart des Herrn Bezirksamtmanns und des Commandanten der freiwilligen Feuerwehr Alzenau eine freiwillige Feuerwehr gebildet hat. Beiliegend ein Mitgliederverzeichnis und Satzung und Dienstvorschriften der Freiwilligen Feuerwehr dahier.